Teilnahmeerklärung und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Inhalt
Erklärung zur Teilnahme am CORESZON Training
Mit Deiner Anmeldung an einem CORESZON Training erklärst Du, dass Du die nachfolgende Erklärung gelesen hast und mit ihr einverstanden bist.
Beim CORESZON Training werden Techniken zum Umgang mit Stress und zur Stärkung von Wohlbefinden durch praktische Übungen erlernt. Die Übungen sind weder als Therapie noch als Ersatz für Therapie zu verstehen. Die Teilnahme an Übungen ist immer freiwillig. Wenn Dir eine Übung nicht liegt, kannst Du Dich jederzeit dagegen entscheiden, sie mitzumachen.
Jede:r von uns hat schon einmal belastende Situationen oder Lebensphasen erlebt. Da es bei den Übungen viel um Selbstwahrnehmung geht, ist es nicht auszuschließen, dass man Belastung stärker wahrnimmt. Wenn Du Dich während des Trainings unwohl fühlst, wende Dich bitte an eine:n der Trainer:innen, damit sie Dich unterstützen können.
Wenn Du feststellst, dass Du mehr brauchst, als das Training bieten kann, ist es wichtig zu wissen: CORESZON Trainer:innen können keine professionelle Hilfe leisten. Sie können Dir aber dabei helfen, passende Hilfe zu finden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Trainings-Angebot von CORESZON
Letzte Änderung: Oktober 2022
§ 1 – Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Produkte des auf unserer Homepage www.coreszon.com dargestellten Trainings-Angebotes des CORESZON e.V., insbesondere für CORESZON-Workshops, Trainerausbildungen und Gruppen-Workshops.
§ 2 – Anmeldung und Auftragsbestätigung
Die Anmeldung für CORESZON-Workshops erfolgt über die zahlungspflichtige Bestellung des entsprechenden Trainings-Produktes über den auf unserer Homepage integrierten Online-Shop. Die Anmeldung wird durch eine von uns ausgestellte Bestätigung in Textform rechtsverbindlich.
Für die Anmeldung an Trainerausbildungen und Gruppenworkshops erstellen wir ein an den Auftraggeber gerichtetes Angebot in Textform. Eine rechtsverbindliche Anmeldung kommt durch die Annahme des Angebotes in Textform durch den Auftraggeber zustande.
§ 3 – Preise und Bezahlung
Es gelten die Preise, die dem Auftraggeber unmittelbar vor der rechtsverbindlichen Anmeldung bekannt gemacht werden. Bei CORESZON-Workshops ist dies der Preis, der im Warenkorb des Online-Shops unmittelbar vor der zahlungspflichtigen Bestellung angezeigt wird. Bei Trainerausbildungen und Gruppenworkshops ist dies der im jeweiligen Angebot genannte Preis. Die an anderen Stellen auf unserer Homepage genannten Preise (insbesondere Preisrechner und Preis-Übersichtsseiten für Gruppenworkshops) sollen Orientierung geben, sind jedoch kein bindendes Angebot.
Bei CORESZON-Workshops ist der Preis sofort, im Zuge der Anmeldung zu zahlen. Bei Trainerausbildungen und Gruppenworkshops erfolgt die Bezahlung per Rechnung, das Zahlungsziel ist 14 Tage. Der Rechnungsversand kann nach unserer Wahl auf dem Postweg oder per E-Mail erfolgen.
Sofern die Zahlung auf Wunsch des Auftraggebers durch einen Dritten erfolgt, haftet der Auftraggeber im Fall eines nicht fristgerechten und/oder unvollständigen Eingangs der Zahlung.
§ 4 – Stornierung durch den Auftraggeber
§ 4.1 – Stornierungsbedingungen für CORESZON-Workshops
Eine Stornierung durch den Auftraggeber muss grundsätzlich durch eine an uns gerichtete eindeutige Erklärung in Textform erfolgen.
Sofern eine Stornierung durch den Auftraggeber vor dem Tag erfolgt, an dem der Workshop beginnt, erhält der Auftraggeber von uns einen Gutschein im Wert des ursprünglichen Kaufpreises (brutto), der einmalig für den Kauf von Produkten unseres Trainingsprogrammes eingesetzt werden kann. Dieser Gutschein ist ab Ausstellung drei Jahre lang gültig, gerechnet vom 31. Dezember des Ausstelljahres. Eine Auszahlung des Gutscheinwertes ist ausgeschlossen.
Sofern eine Stornierung erst zu dem Tag, an dem der Workshop beginnt, oder später erfolgt, ist vom Auftraggeber als Stornierungsgebühr der volle, ursprünglich gezahlte Betrag zu entrichten.
Stornierungen gelten immer für die gesamte Veranstaltung, für die sich der Auftraggeber angemeldet hat. Stornierungen nur für einzelne Veranstaltungstage oder -teile sind unzulässig.
Sofern der Auftraggeber nach rechtsverbindlicher Anmeldung eine Änderung des Veranstaltungsortes oder des Veranstaltungszeitraumes wünscht, müssen wir diesem Wunsch nicht entsprechen, sondern können dies als Stornierung durch den Auftraggeber bewerten.
Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher bleibt von den vorgenannten Regeln unberührt.
§ 4.2 – Stornierungsbedingungen für Trainerausbildungen und Gruppenworkshops
Eine Stornierung durch den Auftraggeber muss grundsätzlich durch eine an uns gerichtete eindeutige Erklärung in Textform erfolgen.
Sofern eine Stornierung durch den Auftraggeber mindestens 30 Tage vor der Veranstaltung erfolgt, werden keine Kosten von uns in Rechnung gestellt.
Sofern eine Stornierung durch den Auftraggeber mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung erfolgt, werden von uns 25 % des vereinbarten Preises in Rechnung gestellt.
Sofern eine Stornierung durch den Auftraggeber mindestens 7 Tage vor der Veranstaltung erfolgt, werden von uns 50 % des vereinbarten Preises in Rechnung gestellt.
Sofern eine Stornierung durch den Auftraggeber mindestens 4 Tage vor der Veranstaltung erfolgt, werden von uns 75 % des vereinbarten Preises in Rechnung gestellt.
Sofern eine Stornierung durch den Auftraggeber weniger als 4 Tage vor der Veranstaltung erfolgt, werden von uns 100 % des vereinbarten Preises in Rechnung gestellt.
Stornierungen gelten immer für die gesamte Veranstaltung, für die sich der Auftraggeber angemeldet hat. Stornierungen nur für einzelne Veranstaltungstage oder -teile sind unzulässig.
Sofern der Auftraggeber nach rechtsverbindlicher Anmeldung eine Änderung des Veranstaltungsortes oder des Veranstaltungszeitraumes wünscht, müssen wir diesem Wunsch nicht entsprechen, sondern können dies als Stornierung durch den Auftraggeber bewerten.
Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher bleibt von den vorgenannten Regeln unberührt.
§ 5 – Haftung
Für Unfälle, Krankheiten, Diebstähle etc., die während der Durchführung der Veranstaltung auftreten, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Teilnehmende und Mitwirkende haften im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht für von ihnen verursachte Schäden.
§ 6 – Durchführungsänderungen durch den Auftragnehmer
Bei einer zu geringen Teilnehmerzahl oder bei Krankheit, schlechtem Wetter oder sonstigen Fällen höherer Gewalt behalten wir uns vor, die jeweilige Veranstaltung oder einzelne Veranstaltungstage oder –teile räumlich und / oder zeitlich zu verlegen oder die Veranstaltung abzusagen bzw. abzubrechen. In diesem Fall bemühen wir uns, die Teilnehmer spätestens 2 Kalendertage vor der geplanten Veranstaltung zu informieren.
Im Fall der zeitlichen Verlegung einer Veranstaltung können die Teilnehmer zwischen der Teilnahme an der Veranstaltung zum ersatzweise angebotenen Termin und der Rückerstattung bereits bezahlter Teilnahmegebühren wählen. Im Fall der ersatzlosen Absage einer Veranstaltung werden bereits überwiesene Teilnahmegebühren erstattet. Für den Fall, dass eine bereits laufende Veranstaltung abgebrochen oder räumlich und / oder zeitlich verlegt werden muss, gelten die vorgenannten Erstattungsregelungen anteilig für die Veranstaltungstage oder –teile, die nicht stattfinden konnten.
Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadenersatzansprüche (z.B. Stornogebühren für Reise- oder Hotelkosten) bei zeitlicher oder räumlicher Änderung einer Veranstaltung oder bei Absage oder Abbruch einer Veranstaltung bestehen nicht.
Beleidigungen, Obszönitäten, persönliche Angriffe, Aufrufe zu Gewalt, Hasspropaganda und jedwede Form der Diskriminierung oder Diffamierung von Menschen oder Gruppen aufgrund deren Herkunft, religiöser Zugehörigkeit, Nationalität, körperlicher Verfassung, sexueller Identität, Geschlechts, Einkommensverhältnisse oder Alters dulden wir nicht. Personen, die sich vor oder während unserer Veranstaltungen derartig äußern, werden ohne Vorwarnung von der Veranstaltung ausgeschlossen. Die vorgenannten Erstattungsansprüche gelten in diesem Fall nicht.
Die Veranstaltungen werden von Personen geleitet, die für das Leiten der jeweiligen Veranstaltung entsprechend qualifiziert sind. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch darauf, dass die Veranstaltung von einer bestimmten Person geleitet wird, außer es wurde im Zuge der rechtsverbindlichen Anmeldung explizit eine diesbezügliche Vereinbarung getroffen.